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Das Fischereirecht, die "Fischenz",
stand über Jahrhunderte nur dem Landesherrn,
dem jeweiligen Fürstbischof von Augsburg, zu.
Ein eigens von ihm eingesetzter Fischmeister
betreute und überwachte die Gewässer. In den
fischreichen Flüssen und Seen Oberstdorfs fangen
Petrijünger auch heute noch wahre Prachtexemplare.
Fischernetze, Netzschwimmer, Fischreuse und
Karpfengabel stammen aus der Zeit als hier der
Fischfang noch berufsmäßig vom Fischmeister
betrieben wurde. Fischlägel aus Holz oder Blech
dienten dem Transport gefangener lebender Fische
und von Jungfischen beim Besatz in den Bergseen.
Die Präparate von Hechten, Forelle und Huchen
beweisen, daß Vorstehendes kein Anglerlatein
ist. Ein echtes Schwarzfischer-Requisit stellt
die im Spazierstock versenkbare Angelrute dar.
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